§ 1 Leistungen der “eudaimonia”
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Darstellung von Kausalitäten, Plausibilitäten im Kommunikationsprozess zwischen Unternehmen
und Kunden/ Patient
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Vorstellung von Methoden, Strukturen und Entscheidungshilfen bzgl. der Entscheidungsprozesse
der Kunden und Patienten
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Standpunkte zur Erhöhung der Selbstverantwortung der Mitarbeiter und Kunden / Patienten,
sowie deren Führung
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Informationen über bekannte Erfolgskonzepte in anderen Bereichen
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Bei Bedarf, gemeinsame Erstellung von Projekten, Prozessabläufen und Studien, sowie die
Prozessbegleitung und deren Auswertung
§ 2 Pflichten des Unternehmens
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Aus der Zusammenarbeit entstehen für das Unternehmen keinerlei Verpflichtungen.
§ 3 Dauer der Zusammenarbeit
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Die Zusammenarbeit kann zu jederzeit durch das Unternehmen und der “eudaimonia” ohne
Benennung von Gründen beendet werden.
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Die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und angefallene Spesen der “eudaimonia”
sind durch das Unternehmen zu begleichen.
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Eventuell geplante Aktivitäten sind nach einer Kündigung der Zusammenarbeit automatisch
hinfällig.
Ausnahme:
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Wird die Zusammenarbeit durch das Unternehmen 3 Werktage vor einem geplanten Termin
gekündigt, stellt die “eudaimonia” die Honorarkosten für diesen Termin ohne Spesen in
Rechnung.
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Die Beendigung der Zusammenarbeit bedarf keiner gesonderten Form.
§ 4 Vertraulichkeit
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Die “eudaimonia” wird alle Kenntnisse, die es von dem Unternehmen im Rahmen der
Zusammenarbeit erlangt, vertraulich behandeln. Dies gilt nur soweit, als die Kenntnis Dritter
nicht bereits zugänglich sind oder nicht als bekannt vorausgesetzt werden können.
§ 5 Haftung
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Die “eudaimonia” erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit bzgl. der dargestellten Meinungen, der
aufgezeigten Wege und Prozesse. Sie sind immer als Alternativen zu den eigenen Vorstellungen
zu verstehen. Übernimmt das Unternehmen bestimmte Methoden, Konzepte usw., übernimmt es
automatisch die volle Verantwortung. Haftungsansprüchen an die “eudaimonia “können sich
daher nicht ergeben.
§ 6 Honorar
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Das Honorar, die Reisekosten sowie Spesen werden entspr. des Auftrages individuell festgelegt .
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Die Rechnungslegung an das Unternehmen erfolgt nach jeder Arbeitssitzung.
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Anfallende Projektarbeitsstunden sowie sonstige vereinbarte Nebenkosten werden der
nachfolgenden Sitzungsrechnung zugeordnet, oder als Sammelrechnung am Monatsende
gestellt.
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Projektarbeitsstunden (Vorbereitung / Nachbereitung) können sich im Coachingprozess sowie
bei vereinbarten Projekten ergeben. Sind mehr als … Projektstunden für die Realisierung des
nächsten Projekttermins oder der nachfolgenden Coachingsitzung zu erwarten, ist dazu
gesondert die Zustimmung des Unternehmens erforderlich.
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Ergibt sich im Verlauf der Zusammenarbeit ein Bedarf an zusätzlichen Leistungen der
“eudaimonia”, werden diese nach vorheriger Absprache, gesondert in Rechnung gestellt.
Vereinbarte Besonderheiten:
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AGB
A
Mustervereinbarung
AGB
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