§ 1 Leistungen der “eudaimonia” Darstellung von Kausalitäten, Plausibilitäten im Kommunikationsprozess zwischen Unternehmen und Kunden/ Patient  Vorstellung von Methoden, Strukturen und Entscheidungshilfen bzgl. der Entscheidungsprozesse  der Kunden und Patienten Standpunkte zur Erhöhung der Selbstverantwortung der Mitarbeiter und Kunden / Patienten,  sowie deren Führung Informationen über bekannte Erfolgskonzepte in anderen Bereichen Bei Bedarf, gemeinsame Erstellung von Projekten, Prozessabläufen und Studien, sowie die  Prozessbegleitung und deren Auswertung § 2 Pflichten des Unternehmens Aus der Zusammenarbeit entstehen für das Unternehmen keinerlei Verpflichtungen. § 3 Dauer der Zusammenarbeit Die Zusammenarbeit kann zu jederzeit durch das Unternehmen und der “eudaimonia” ohne  Benennung von Gründen beendet werden.  Die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und angefallene Spesen der “eudaimonia”  sind durch das Unternehmen zu begleichen. Eventuell geplante Aktivitäten sind nach einer Kündigung der Zusammenarbeit automatisch  hinfällig. Ausnahme: Wird die Zusammenarbeit durch das Unternehmen 3 Werktage vor einem geplanten Termin  gekündigt, stellt die “eudaimonia” die Honorarkosten für diesen Termin ohne Spesen in  Rechnung. Die Beendigung der Zusammenarbeit bedarf keiner gesonderten Form. § 4 Vertraulichkeit Die “eudaimonia” wird alle Kenntnisse, die es von dem Unternehmen im Rahmen der  Zusammenarbeit erlangt, vertraulich behandeln. Dies gilt nur soweit, als die Kenntnis Dritter  nicht bereits zugänglich sind oder nicht als bekannt vorausgesetzt werden können.  § 5 Haftung Die “eudaimonia” erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit bzgl. der dargestellten Meinungen, der  aufgezeigten Wege und Prozesse. Sie sind immer als Alternativen zu den eigenen Vorstellungen  zu verstehen. Übernimmt das Unternehmen bestimmte Methoden, Konzepte usw., übernimmt es  automatisch die volle Verantwortung. Haftungsansprüchen an die “eudaimonia “können sich  daher nicht ergeben. § 6 Honorar Das Honorar, die Reisekosten sowie Spesen werden entspr. des Auftrages individuell festgelegt . Die Rechnungslegung an das Unternehmen erfolgt nach jeder Arbeitssitzung. Anfallende Projektarbeitsstunden sowie sonstige vereinbarte Nebenkosten werden der nachfolgenden Sitzungsrechnung zugeordnet, oder als Sammelrechnung am Monatsende gestellt. Projektarbeitsstunden (Vorbereitung / Nachbereitung) können sich im Coachingprozess sowie bei vereinbarten Projekten ergeben. Sind mehr als … Projektstunden für die Realisierung des nächsten Projekttermins oder der nachfolgenden Coachingsitzung zu erwarten, ist dazu gesondert die Zustimmung des Unternehmens erforderlich. Ergibt sich im Verlauf der Zusammenarbeit ein Bedarf an zusätzlichen Leistungen der “eudaimonia”, werden diese nach vorheriger Absprache, gesondert in Rechnung gestellt. Vereinbarte Besonderheiten:       AGB A   Mustervereinbarung              AGB - © - eudaimonia Unternehmerberatung “Das Gelingen des Lebens”                                                                                                   Fortbildung    Coaching    Beratung